nDSG Compliance 5. April 2026 · 7 Min. Lesezeit

nDSG Bussen: Was droht bei einem Datenschutzvorfall

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) sieht empfindliche Bussen vor — bis zu CHF 250'000. Erfahren Sie, was genau droht und wie Sie sich schützen.

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Für Unternehmen, die Personendaten verarbeiten — und das tun praktisch alle Kanzleien und Praxen — bringt das neue Pflichten und vor allem: empfindliche Strafen.

Die wichtigsten Bussen im Überblick

Das nDSG unterscheidet zwischen Verstössen gegen das Datenschutzgesetz selbst und Verletzungen der beruflichen Schweigepflicht:

Administrativbussen (nDSG Art. 60ff.)

Bis zu CHF 250'000 für verantwortliche natürliche Personen bei Verstössen gegen das nDSG.

Diese Busse kann der EDÖB (Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte) oder die kantonale Datenschutzbehörde verhängen.

Strafrechtliche Konsequenzen (Art. 62 nDSG)

Besonders relevant für Anwälte, Ärzte und Notare: Wer die berufliche Schweigepflicht verletzt, dem droht zusätzlich eine Strafanzeige:

  • Anwälte: Verletzung des Anwaltsgeheimnisses (Art. 321 StGB) — Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
  • Ärzte: Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321 StGB) — dasselbe Strafmass
  • Notare: Verletzung des Notariatsgeheimnisses — ebenfalls strafbar

Wann drohen Bussen?

Das nDSG sieht Bussen für verschiedene Verstösse vor:

1. Fehlende technische Schutzmassnahmen (Art. 8 nDSG)

Art. 8 nDSG verlangt, dass Unternehmen "angemessene technische und organisatorische Massnahmen" zum Schutz von Personendaten treffen.

Was bedeutet "angemessen"? Der EDÖB orientiert sich an internationalen Standards und der DSGVO-Praxis. Dazu gehören:

  • Zugriffskontrollen und Authentifizierung
  • Verschlüsselung und Pseudonymisierung
  • IT-Sicherheitskonzept
  • Incident-Response-Verfahren

Fehlende Security Headers können als Mangel gewertet werden.

2. Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen (Art. 24 nDSG)

Wenn es zu einer Verletzung der Datensicherheit kommt (z.B. Hackerangriff), müssen Sie dies melden:

  • Der Aufsichtsbehörde: innert 72 Stunden
  • Den betroffenen Personen: "in angemessener Frist"

3. Fehlende Dokumentation

Das nDSG verlangt:

  • Verarbeitungsverzeichnis (Art. 12 nDSG)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung bei risikoreichen Verarbeitungen
  • Nachweis über getroffene Schutzmassnahmen

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Die gehackte Kanzlei-Website

Was passiert ist: Die Website einer Anwaltskanzlei wird gehackt. Angreifer haben Zugriff auf Kontaktformulardaten — möglicherweise auch auf Mandanteninformationen.

Was droht:

  • Administrativbusse bis CHF 250'000 wegen unzureichender technischer Schutzmassnahmen
  • Strafanzeige wegen möglicher Verletzung des Anwaltsgeheimnisses
  • Reputationsschaden und mögliche Haftungsansprüche von Mandanten

Beispiel 2: Die unverschlüsselte E-Mail

Was passiert ist: Ein Anwalt versendet sensitive Mandantendaten per unverschlüsselter E-Mail. Die E-Mail wird abgefangen.

Was droht:

  • Strafverfahren wegen Verletzung des Anwaltsgeheimnisses
  • Disziplinarrechtliche Konsequenzen (bei der kantonalen Anwaltskammer)

Wie Sie sich schützen

Prävention ist besser als Nachsorge. Hier sind die wichtigsten Massnahmen:

1. Website absichern

  • Security Headers implementieren (HSTS, CSP, X-Frame-Options)
  • WordPress regelmässig updaten
  • Starke Passwörter und 2FA
  • Regelmässige Security-Audits

2. E-Mail-Kommunikation absichern

  • SPF, DKIM und DMARC konfigurieren
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für sensitive Kommunikation
  • E-Mail-Security-Policy definieren

3. Dokumentation führen

  • Verarbeitungsverzeichnis erstellen und pflegen
  • Schutzmassnahmen dokumentieren
  • Regelmässige Audits durchführen
  • Nachweise für die Aufsichtsbehörde bereithalten

4. Incident Response planen

  • Was tun bei einem Hackerangriff?
  • Wie und wann melden?
  • Wer ist der Ansprechpartner?
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Fazit

Die Risiken sind real — und die Bussen können empfindlich sein. Aber noch wichtiger: Ein Datenschutzvorfall kann das Vertrauen Ihrer Mandanten oder Patienten dauerhaft zerstören.

Prävention kostet einen Bruchteil dessen, was ein Vorfall kosten kann. Ein Sicherheits-Check für Ihre Website ist der erste Schritt.

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