Das neue schweizerische Datenschutzgesetz (nDSG) stellt besonders hohe Anforderungen an Berufsgeheimnisträger. Für Anwaltskanzleien und Notariate bedeutet dies eine Verschärfung der technischen und organisatorischen Massnahmen (TOM).

Sorgfaltspflicht bei Mandantendaten

Seit dem Inkrafttreten des nDSG ist die "Sicherheit durch Technik" (Privacy by Design) keine Empfehlung mehr, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Ein Datenabfluss kann nicht nur zu Bussen von bis zu CHF 250'000 führen, sondern auch den Verlust der Zulassung oder schwerwiegende Reputationsschäden nach sich ziehen.

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Die 7 technischen Säulen der nDSG-Compliance

Um den gesetzlichen Anforderungen an die Datensicherheit (Art. 8 nDSG) zu genügen, müssen Schweizer Kanzleien folgende technische Standards erfüllen:

Administrative & Organisatorische Pflichten

Neben der Technik fordert das Gesetz klare Prozesse und Dokumentationen:

Verhalten bei Datenschutzverletzungen

Im Falle eines Hacks oder Datenverlusts tickt die Uhr:

Fazit: Handeln Sie proaktiv

Compliance ist kein Ziel, sondern ein fortlaufender Qualitätsstandard. Ein nDSG-Audit schützt Sie nicht nur vor Bussen, sondern stärkt das Vertrauen Ihrer Mandanten in Ihre Professionalität.